Fachanwalt Medizinrecht Schweinfurt
:: PATIENTENANWALT HERMANN - FACHANWALT FÜR MEDIZINRECHT- & PATIENTENANWÄLTIN DIEHL ::
Bitte erlauben Sie, dass ich mich kurz vorstelle: |
Seit dem 01.05.2010 werde ich in meiner Tätigkeit von Frau Rechtsanwältin Diehl unterstützt. Auch ihre Leidenschaft gehört der Hilfe von Patienten. Aber lassen wir Frau Diehl doch selbst zu Wort kommen:
„Mit vollem Name heiße ich Sabrina Diehl. Auch mir ist das Ruhrgebiet bestens vertraut. Nachdem ich am 28.08.1981 in Dortmund das Licht der Welt erblickt hatte, bin ich in verschiedenen Städten des Ruhrgebiets aufgewachsen. Die Schulausbildung absolvierte ich in Waltrop, mein Jura-Studium an der Ruhruniversität in Bochum, wo ich das erste Examen nach nur 8 Semestern bestand. Nach dem anschließenden Referendariat, mit Stationen in Recklinghausen, Bochum, Datteln und Waltrop, habe ich im Alter von 26 Jahren auch das zweite Examen erfolgreich abgelegt. Nachdem ich mich schon während der gesamten Ausbildung besonders für das Medizinrecht und hier insbesondere für das Arzthaftungsrecht interessiert habe, habe ich im Januar 2009 eine Kanzlei in Essen gegründet. Dort habe ich mich von Anfang an auf die Vertretung von Patienten konzentriert und eng mit Herrn Hermann zusammengearbeitet. Von Beginn an war unser Anliegen, geschädigte Patienten gemeinsam - also im jeden einzelnen Fall zu zweit - gegen Ärzte und Krankenhäuser zu vertreten. Nachdem sich diese Art der Mandatsbearbeitung als äußerst erfolgreich erwiesen hat, war es nur zwangsläufig, dass ich in die Kanzlei eingetreten bin, um diese positive Entwicklung weiter voranzutreiben und die Qualität jedes einzelnen Mandates weiter zu optimieren.“ |
Jeder Patient wird also im Arzthaftungsrecht von uns immer gemeinsam vertreten („amerikanisches Konzept“), wodurch die Erfolgsaussichten deutliche erhöht sind!
Weil die Opfer von Behandlungsfehlern nicht selten mit weiteren erheblichen Schwierigkeiten im Umgang mit Behörden zu kämpfen haben, unterstützt Frau Rechtsanwältin Diehl Patienten zudem bei der Durchsetzung von staatlichen Ansprüchen, wie z.B. bei der Feststellung oder Erhöhung eines GdB (Grad der Behinderung) und der Erlangung der sich hieraus ergebenden Vorteile, etwa einer Berechtigung für die Nutzung eines Behindertenparkplatzes.
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Über die Grundzüge des Arzthaftungsrechtes erfahren Sie weiteres unter "Ihr Recht". Einen ersten Überblick über meine Tätigkeit in diesem Rahmen können Sie den unter "Presse" eingestellten Pressemitteilungen entnehmen.
Ich und mein gut geschultes Team sind stets um einen Service bemüht, der Ihnen die Mandatsanbahnung und die nachfolgende Zusammenarbeit so angenehm wie möglich machen. In einem ersten Beratungsgespräch nehme ich mir immer ausreichend Zeit, damit der Sachverhalt umfassend aufgenommen werden kann und alle Ihre Fragen beantwortet werden können. Da ein solches Gespräch schon mal 1 ½ bis 2 Stunden dauern kann, sollten Sie, gerade wenn Sie von weiter außerhalb kommen, einen Termin vor Büroschluß wählen, damit das Gespräch nicht durch nachfolgende Gespräche begrenzt ist. So kann sichergestellt werden, dass später während des Mandates alle weiteren Gespräche per Telefon erfolgen können und Sie nicht erneut anreisen müssen. Selbstverständlich sind Sie aber immer auch zum persönlichen Gespräch willkommen.
Ich und mein Team würden uns freuen, wenn auch Sie uns im Falle eines Falles Ihr Vertrauen schenken würden.
