:: PRESSEMITTEILUNGEN ZUM THEMA "VERÄTZUNG NACH FEHLERHAFTER MEDIKAMENTENANWENDUNG ::

Marler Zeitung vom 03.07.2010 - Statt Linderung brachte die Medizin Verätzung

Mutter behandelte ihr Baby falsch. Marler Anwalt Hermann: Apothekerin hätte aufklären müssen
 
Oer-Erkenschwick/Datteln/Marl. Ganz tapfer musste er sein, der kleine Joshua aus Oer-Erkenschwick. Als sich bei ihm im März ein fieser Windelausschlag einstellte, stellte ihm seine Ärztin ein Rezept über Kaliumpermanganat aus. Mit diesem Rezept begab sich seine Mutter in die Apotheke und erhielt dort das Produkt unverdünnt in Granulatform. „Ich kannte mich mit dem Produkt doch nicht aus. Und in der Apotheke hat mir auch keiner gesagt, wie ich damit umzugehen habe. Also habe ich das Granulat mit einem Wattestäbchen aufgetragen. Ich wollte Joshua doch nur helfen“, erklärt die junge Mutter fassungslos. Denn schon nach kurzer Zeit begann Joshua schrecklich an zu Weinen und zu Schreien. Die behandelten Stellen, also der gesamte Intimbereich, hatte sich schwarz verfärbt und war verätzt. Hierzu war es gekommen, weil die Mutter in Unkenntnis, dass das Granulat hätte mit Wasser verdünnt werden müssen, das unverdünnte Granulat auf die betroffenen Stellen aufgetragen hatte. Joshua musste sofort notfallmäßig in der Kinderklinik Datteln und später in verschiedenen Krankenhäusern versorgt werden. Selbst die Vergiftungszentrale in Bonn musste zu Rate gezogen werden. Die Apothekerin weist jede Schuld von sich, denn sie habe sich an das vorgelegte Rezept gehalten und darin war kein Mischungsverhältnis ausgewiesen. Das allerdings durfte Sie nicht, meint der Arzthaftungsexperte Stefan Hermann (44, Marl). „Die Aushändigung des unverdünnten, hoch ätzenden Granulats war grob fehlerhaft, auch wenn die behandelnde Ärztin das Mischungsverhältnis nicht im Rezept aufgenommen hatte“. Ein Apotheker habe, ungeachtet des Rezeptes, darauf zu achten, dass gefährliche Produkte nicht in unanwendbarer Form an Privatpersonen herausgegeben werden. Im Zweifel müsse Rücksprache mit dem behandelnden Arzt gehalten werden. Denn dann wäre das Fehlen des Mischungsverhältnisses gleich aufgefallen. „Außerdem ist ein Apotheker zu einer umfassenden Aufklärung im Umgang mit dem ausgehändigten Produkt verpflichtet, insbesondere, wenn es sich dabei um ein gefährliches Produkt handelt“ so der Patientenanwalt weiter. Aber auch das sei fehlerhaft unterblieben und nur so kam es letztendlich zur fehlerhaften Anwendung. Wegen der verheerenden Folgen und den starken Schmerzen, die der kleine Joshua erdulden musste, verlangen die Eltern jetzt 25.000,- € Schmerzensgeld von der Apothekerin. Außerdem soll die Apothekerin für alle Folgeschäden einstehen. „Es ist ja noch nicht absehbar, welche Spätschäden bei Joshua  zurückbleiben“, erklärt die Mutter. So muss er also weiterhin tapfer sein, der kleine Joshua aus Oer-Erkenschwick.
 

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Stefan HERMANN
Fachanwalt für Medizinrecht
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